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   OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09   

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https://dejure.org/2010,25252
OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,25252)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2010 - 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,25252)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 2 U 24/09 (https://dejure.org/2010,25252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Schmerzensgeld wegen einer rechtswidrigen zwangsweisen Blutentnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09
    Die Schätzung nach § 287 ZPO ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen" würde (vgl. BGH NJW 1987, 909, 910; Zöller-Greger, 28. Auflage 2010, § 287 Rdnr. 4).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09
    Mögliche Ansprüche der Klägerin gegen das Land Brandenburg als Anstellungskörperschaft der an der Blutentnahme mitwirkenden Beamten der Landespolizei schlössen eine Haftung der Beklagten wegen des Grundsatzes der vermögensrechtlichen Einheit der öffentlichen Hand nicht aus (vgl. BGH NJW 2003, 348, 350 m. w. N.).
  • OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11

    Anspruchsgegner für die Rückforderung überzahlter Testamentsvollstreckervergütung

    Die Kosten des Berufungsverfahrens sind durch Beschluss des Senats vom 5.10.2009 (2 U 24/09) gemäß § 91a ZPO dem Beklagten zu 1) auferlegt worden.

    Bereits im Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 2 U 24/09 - hat der Senat ausgeführt, dass der Beklagte zu 2) selbst die Rechnungslegung hätte erstellen sollen und können:.

  • OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13

    Schadensersatzprozess: Schätzung eines Verdienstausfallschadens

    Der Senat hat in einer früheren Besetzung die Beklagte mit Urteil vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09, zur Zahlung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für die Zeit vom 01.01.2004 bis 31.12.2008 verurteilt und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den gesamten weiteren materiellen Schaden aus dem Vorfall vom 29.04.2001 zu ersetzen.

    Dass sich der monatliche Bruttoverdienstausfall der Klägerin bis zum 31.12.2008 - nur - auf diesen Betrag belief, ist durch das Urteil des Senats vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09, rechtskräftig und gemäß § 322 Abs. 1 ZPO für die Parteien dieses Rechtsstreits verbindlich festgestellt worden.

    20 Entgegen der von dem Landgericht - im Einklang mit dem Urteil des Senats vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09 - vertretenen Ansicht ist nach Ansicht des Senats allerdings für den hier streitgegenständlichen Zeitraum als zweiter konkreter Anhaltspunkt die Entwicklung des Lohnindexes zu berücksichtigen, die sich aus den veröffentlichten Statistiken des Statistischen Bundesamtes ergibt.

  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    Darauf hat der dort abgemahnte, erstinstanzlich erfolgreich gewesene Beklagte anerkannt (2 U 24/09).
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